Der Laserspezialist Mynaric steht vor einem dramatischen Wendepunkt, der für die bisherigen Aktionäre einem finanziellen Schiffbruch gleichkommt. Am 28. Mai 2025 hat das Amtsgericht München grünes Licht für einen Restrukturierungsplan nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) gegeben, der weitreichende Konsequenzen hat. Doch was bedeutet dieser Beschluss konkret für die Anteilseigner?

Der Schnitt: Kapital auf Null und Rauswurf der Aktionäre!

Die Hiobsbotschaft für alle bisherigen Investoren ist unmissverständlich: Das Grundkapital der Gesellschaft wird im Zuge der finanziellen Sanierung auf null Euro herabgesetzt. Das bedeutet im Klartext den entschädigungslosen Ausstieg der aktuellen Aktionäre aus dem Unternehmen. Damit einhergehend wird auch die Börsennotierung der Papiere beendet. Kein Wunder also, dass hier von einem Totalausfall gesprochen werden muss.

Ein neuer Eigner übernimmt das Ruder

Unmittelbar nach diesem radikalen Schnitt erfolgt eine Barkapitalerhöhung auf 50.000 Euro. Zur Zeichnung der neuen Anteile wird ausschließlich die JVF-Holding GmbH zugelassen, ein Finanzgläubiger, der vom Restrukturierungsplan betroffen ist. Sie wird damit zum neuen bestimmenden Faktor bei Mynaric und übernimmt die Kontrolle.

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Schuldenerlass als Teil des Deals

Teil des Sanierungsplans ist zudem der Verzicht auf bestehende Kreditforderungen in Höhe von 105,5 Millionen US-Dollar nebst Zinsen und etwaigen Ausstiegsgebühren durch eben jene JVF-Holding GmbH. Dieser weitreichende Verzicht ist unter anderem an die Bedingung geknüpft, dass die Holding die neuen Aktien zeichnet, die Bareinlage leistet und das Investitionsprüfverfahren durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erfolgreich abgeschlossen wird. Das sind harte Bandagen für eine tiefgreifende Sanierung.

Wie sieht die unmittelbare Zukunft aus?

Mit dem nun vom Gericht bestätigten Plan soll die Finanzierung des Unternehmens und der gesamten Gruppe für den Restrukturierungszeitraum bis zum 31. Dezember 2028 gesichert werden. Die Rechtskraft des Plans ist eine zentrale Voraussetzung für die Inanspruchnahme weiterer Darlehensmittel. Das Management erwartet die vollständige Umsetzung des Plans und den Abschluss des StaRUG-Verfahrens für Ende des zweiten Quartals 2025 oder in der ersten Hälfte des dritten Quartals 2025. Für die bisherigen Aktionäre ist das Kapitel Mynaric dann aber endgültig und verlustreich geschlossen.

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