Goldpreis legt zu - Herabstufung der US-Kreditwürdigkeit stützt
19.05.2025 | 12:02
LONDON/FRANKFURT (dpa-AFX) - Der Goldpreis ist am Montag nach der Herabstufung der Kreditwürdigkeit der USA durch die Ratingagentur Moody's gestiegen. Am späten Vormittag wurde die Feinunze (31,1 Gramm) an der Börse in London bei 3.238 US-Dollar gehandelt und damit 34 Dollar höher als am Freitag. Die Notierung für das Edelmetall konnte damit einen kleinen Teil der Verluste der Vorwoche wieder wettmachen. Allerdings steht der Preis weiter deutlich unter dem Rekordhoch, das im April bei 3.500 Dollar erreicht worden war.
Zu Beginn der Handelswoche sorgte die Herabstufung der Kreditwürdigkeit der größten Volkswirtschaft der Welt für eine stärkere Nachfrage nach dem als sicher eingeschätzten Anlagehafen Gold. Am Freitagabend hatte die Ratingagentur Moody' den USA die Spitzenbewertung "Aaa" entzogen und die Kreditwürdigkeit eine Stufe tiefer auf "Aa1" gesetzt. Die Abstufung gehe auf den Anstieg der Staatsschulden und der Kosten für ihre Bedienung über mehr als ein Jahrzehnt zurück, argumentierte Moody's.
Nach Einschätzung von Analysten der UBS-Bank sind nach der Herabstufung der US-Bewertung durch Moody's aber keine größeren Auswirkungen an den Finanzmärkten zu erwarten. Es gebe keine "grundlegende Marktveränderung", sagte UBS-Experte Mark Haefele. "Wir würden zudem erwarten, dass die US-Notenbank eingreift, sollte es zu einem ungeordneten oder unhaltbaren Anstieg der Anleiherenditen kommen."
Anlagestrategen der Oversea-Chinese Banking Corporation aus Singapur erwarten in den kommenden Handelstagen eher Kursschwankungen beim Gold, "da wir eine Mischung aus guten und schlechten Nachrichten erwarten". Auf lange Sicht seien allerdings die Zollpolitik der US-Regierung und eine schwächere Nachfrage nach US-Anleihen "struktureller Rückenwind für Gold, der in den kommenden Jahren zu neuen Höhenflügen verhelfen könnte"./jkr/zb/stk
AXC0120 2025-05-19/12:02
Copyright APA/dpa-AFX. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von APA/dpa-AFX ist nicht gestattet.