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25. Oktober 2012 13:37
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Unverhofft kommt eben doch wenigstens manchmal ...
Von einem besonders kuriosen Weg, legal zu Geld zu kommen, berichtet heute die Wiener ORF.at-Redaktion. Demnach bekommt ein heute 63jähriger Bankräuber, der 1993 eine Bankfiliale überfallen hatte (und dafür im Gefängnis sass), absolut legal 63.000 Euro von der damaligen Beute zurück.
Vor fast zwei Jahrzehnten war der Mann als Bankkassier in einer Erste-Filiale tätig und soll damals zwei Freunde angestiftet haben, "seine" Filiale zu überfallen. Die Beute von 2,3 Millionen Schilling sowie Goldbarren wurde geteilt, das Trio wurde gefasst, ein Teil der Beute sichergestellt. Das Bargeld, das der reuige Bankkassier noch hatte, übergab er dem Gericht als Wiedergutmachung, nach rund drei Jahren war er wieder auf freiem Fuß.
Doch damit war der Fall eben doch noch nicht abgeschlossen: Im Frühling 2012 bekam der ehemalige Verteidiger des Bankräubers, Herbert Eichenseder, ein Schreiben des Wiener Landesgerichts, wonach 63.000 Euro überwiesen werden. Auf Nachfrage stellte sich heraus, dass nicht die Erste Bank, sondern die Versicherung zuständig war, die den Schaden damals gedeckt hatte. Die Assekuranz wiederum soll erklärt haben, es gebe keine Forderungen mehr - offenbar hatte also auch sie ihre Ansprüche bereits gedeckt und niemand wollte die "herrenlosen" 63.000 Euro haben. Denn die Bank hatte den Schaden in voller Höhe von der Versicherung bekommen, die wiederum als Privatbeteiligte am Prozess teilgenommen hatte und dort die Schadenssumme zugesprochen hielt. Es war jedoch nicht eingerechnet worden, dass das gestohlene Edelmetall in der Zwischenzeit deutlich an Wert gewonnen hatte. Nachdem alle ausbezahlt waren, hatte niemand auf den Überschuß Anspruch, der auf einem Konto mit Zins und Zinseszins auf die 63.000 Euro anwuchs ...
Etwaige Nachahmer seien jedoch nicht nur wegen der dreijährigen Gefängnisstrafe gewarnt: Inzwischen wurde die Gesetzeslage geändert. Unrechtmässig erworbenes Geld wird nun abgeschöpft, also vom Finanzministerium eingezogen.
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