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Wenn der Bankräuber legal die Beute zurückbekommt

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25. Oktober 2012 13:37

postings[7]


Unverhofft kommt eben doch wenigstens manchmal ...


Von einem besonders kuriosen Weg, legal zu Geld zu kommen, berichtet heute die Wiener ORF.at-Redaktion. Demnach bekommt ein heute 63jähriger Bankräuber, der 1993 eine Bankfiliale überfallen hatte (und dafür im Gefängnis sass), absolut legal 63.000 Euro von der damaligen Beute zurück.

Vor fast zwei Jahrzehnten war der Mann als Bankkassier in einer Erste-Filiale tätig und soll damals zwei Freunde angestiftet haben, "seine" Filiale zu überfallen. Die Beute von 2,3 Millionen Schilling sowie Goldbarren wurde geteilt, das Trio wurde gefasst, ein Teil der Beute sichergestellt. Das Bargeld, das der reuige Bankkassier noch hatte, übergab er dem Gericht als Wiedergutmachung, nach rund drei Jahren war er wieder auf freiem Fuß.

Doch damit war der Fall eben doch noch nicht abgeschlossen: Im Frühling 2012 bekam der ehemalige Verteidiger des Bankräubers, Herbert Eichenseder, ein Schreiben des Wiener Landesgerichts, wonach 63.000 Euro überwiesen werden. Auf Nachfrage stellte sich heraus, dass nicht die Erste Bank, sondern die Versicherung zuständig war, die den Schaden damals gedeckt hatte. Die Assekuranz wiederum soll erklärt haben, es gebe keine Forderungen mehr - offenbar hatte also auch sie ihre Ansprüche bereits gedeckt und niemand wollte die "herrenlosen" 63.000 Euro haben. Denn die Bank hatte den Schaden in voller Höhe von der Versicherung bekommen, die wiederum als Privatbeteiligte am Prozess teilgenommen hatte und dort die Schadenssumme zugesprochen hielt. Es war jedoch nicht eingerechnet worden, dass das gestohlene Edelmetall in der Zwischenzeit deutlich an Wert gewonnen hatte. Nachdem alle ausbezahlt waren, hatte niemand auf den Überschuß Anspruch, der auf einem Konto mit Zins und Zinseszins auf die 63.000 Euro anwuchs ...

Etwaige Nachahmer seien jedoch nicht nur wegen der dreijährigen Gefängnisstrafe gewarnt: Inzwischen wurde die Gesetzeslage geändert. Unrechtmässig erworbenes Geld wird nun abgeschöpft, also vom Finanzministerium eingezogen.







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  • 2012-10-25 13:44:44
    Otto Normalinvestor

    Ist eine Frechheit.

    Weder für Steuerzahler noch für Verbrechensopfer verständlich, dass die Republik einem Verbrecher Geld zurück gibt, das eindeutig aus Verbrechen stammt.

    Und gleichzeitig schröpft der Staat über Steuern und Gerichtsgebühren die kleinen Leute, dass ihnen kaum mehr Luft zum Atmen bleibt, und wegen kleiner Rückstände bei Gericht läßt das Gericht schon das Elternhaus versteigern.

    Und hier sind sie so großzügig. Viel großzügiger, als sie sein müßten.

    Ich appelliere an den Verbrecher, das Geld wenigstens einer guten Sache zu Gute kommen zu lassen, wenn schon der Staat zu blöd ist, es in die Taschen zu geben, in die es gehört. Er wird mit seinem Gewissen (so er eines hat) sonst nicht ins Reine kommen.

    antworten

  • 2012-10-25 14:03:21
    mosias hj

    Re(1): Ist eine Frechheit.

    finde ich auch dass so etwas nur möglich ist wenn eine Mutter um Sozialhilfe betteln muss dass die über die Runden kommt und dann lapidar mit den Aussagen gibt halt nicht mehr abgewimmelt wird und dann so etwas dass kann man einfach nicht glauben

    antworten

  • 2012-10-25 14:20:18
    Otto Normalinvestor

    Re(2): Ist eine Frechheit.

    Ja, Sozialhilfe ist echt heavy ... zuerst muss der/die Sozialhilfewerber(in) alles, wirklich alles auf den Tisch legen. Das ganze Leben, die ganzen Umstände, und alle Argumente, warum man/frau nicht selbst schuld an seiner Lage ist.

    Ich werde den Verdacht nicht los, die Beamten begeilen sich an diesen Berichten von Schicksalen und am Weinen der Betroffenen.

    Und dann bekommt man/frau die Info, dass die Sozialkassen leer sind und dass man/frau halt im Verwandten- und Bekanntenkreis schnorren gehen soll, das seien ja schließlich allesamt keine Unmenschen, die würden schon was springen lassen. Und schließlich gebe es Menschen, die noch schlimmer dran seien, also Kopf hoch!

    Eh klar, dass die Sozialkassen leer sind, man liest ja zuletzt immer wieder, wo das ganze Geld versenkt wurde.

    Die Mutter mit Kind(ern) ist besonders schlimm dran, denn ihr wird man gleich anbieten, dass die Behörde sich um die Kinder kümmert, wenn sie dazu nicht in der Lage ist. Und dann kann man gar nicht so schnell schauen, wie die Mutter davonrennt und meint, sie käme schon durch. Nur das Kind nicht ins Heim geben ...

    antworten

  • 2012-10-25 16:09:05
    Anthean

    Re(3): Ist eine Frechheit.

    Weils ein wenig zu Ottos posting dazupaßt:

    http://kurier.at/wirtschaft...

    "Seit dem Start vor zwei Jahren hat jeder dritte Empfänger der Bedarfsorientierten Mindestsicherung Arbeit gefunden. Der befürchtete Missbrauch findet so gut wie nicht statt."

    Das von vielen Steuerzahlern befürchtete Abzocken dürfte doch nicht so weit verbreitet sein wie viele annehmen. Zumindest nicht in den unteren Gesellschaftsschichten ;)

    antworten

  • 2012-10-25 18:08:56
    Otto Normalinvestor

    Re(4): Ist eine Frechheit.

    Wenn man den Statistiken glauben darf, und ich glaube sie, weil ich die Lage kenne, dann traut sich sowieso nur jeder dritte Anspruchsberechtigte, um Sozialhilfe anzusuchen.

    Jetzt, in Mindestsicherungszeiten, ist der Anteil marginal höher, weil die Agenden weg von Gemeindamt/Bezirkshauptmannschaft hin zum Arbeitsmarktservice (Bundesstelle) verlagert werden.

    Es ist wirklich marginal. Und es geht um diejenigen, die vorher schon anspruchsberechtigt waren, aber ihren Anspruch nicht durchsetzen haben können, weil die Behörden ihren Ermessensspielraum überschritten haben und Anträge gleich mündlich zurückgewiesen haben.

    Beim Heizkostenzuschuss geht es weiter wie bisher: die meisten Armen wollen nichts mit der Behörde zu tun haben, weil sie schlechte Erfahrungen gemacht haben. Ist man erst mal aktenkundig, fällt denen schon was ein, einem das Leben zur Hölle zu machen. Vielen ist ja fad, und sie brauchen eine Existenzberechtigung.

    Ja, Mindestsicherung ist nicht viel anders als vorher die Notstandshilfe. Die echte Sozialhilfe wurde ja im Zuge der Einführung der Mindestsicherung offenbar gleich ganz abgeschafft. Trotzdem leisten sich die Bezirkshauptmannschaften noch Sozialbehörden.

    antworten

  • 2012-10-25 22:20:16
    Burgenländer

    Zinses-Wertschöpfung auf unrecht erworbenes Gut (Geld)?

    Das Urteil dürfte in Übereinstimmung mit dem EUGH gefallen sein.
    Geld ist vielseitig einsetzbar; eine der Besonderheiten: Geld wird erst dann Geld, wenn es einer Transaktion (also zB bei einer Kreditvergabe oder eben einem Bankraub) unterliegt. Anders freilich das Gold. Und was die Wertschöpfung angeht, erweist sich Gold als "sicherer Hafen", auch nach 20 Jahre Häf´n.
    Im Juni 2010 entschied übrigens unser OGH, dass Gold keineswegs eine mündelsichere, vielmehr eine spekulative Anlage sei und verweigerte so die Vermögensumschichtung.
    Mit dem neuen Urteil nach $20 Strafgesetzbuch darf sich nun ausschliesslich der Staat mit dem legitimierten Ertragsrecht auch zu unrecht erworbenen Gutes und Goldes schmücken.

    antworten

  • 2012-10-27 09:23:19
    Otto Normalinvestor

    Die Zeitung meint,

    er muss noch warten, ob sich seine Mitarbeiter (sogenannte "Komplizen") von damals melden und ihren Anteil am gemeinsam geschaffenen Vermögen (sogenannte "Beute") verlangen.

    antworten


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