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21. Juni 2007 12:45
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... für ein nachhaltiges Mietrecht
Österreichisches Mietrecht bringt RechtsberaterInnen ja an sich schon zum Schwitzen - neuerdings jedoch sind die Temperaturen nochmals gestiegen - zwei Urteile des OGH zur Wirksamkeit von Mietvertragsklauseln schütteln die Immobilienbranche ziemlich durch.
Wer muss nun die Instandhaltung und Erneuerung einer Heizanlage - deren Kernstück in der Regel die Therme ist - tragen?
Was ist Wartung, was ist Instandhaltung? - Fragen, die sich so im Immobiliensektor meistens nie gestellt haben.
Die InteressenvertreterInnen gehen bereits in Stellung, die nächsten Prozesse befinden sich in den Startlöchern, die Anwälte reiben sich die Hände und die Gerichte seufzen. Eigentlich ein unerträglicher rechtlicher Zustand für eine Demokratie .
Wie kann es sein, dass in einem Land wie dem unsrigen es keine klare Regelung dafür gibt, wen welche Erhaltungspflichten in einem Mietobjekt treffen und worin der faire mietzinsrechtliche Ausgleich besteht?
Wie kann es sein, dass MieterInnen Wohnungen mit Heizung anmieten, der Mietzins dementsprechend wertgesichert zwischen jedem Jahr und allen drei Jahren ansteigt, während die Leistungspflicht der VermieterInnen jährlich weniger wert wird – denn sie treffen angeblich keine Erhaltungspflichten?
Wie kann es sein, dass für Thermen nun plötzlich das rechtliche Niemandsland ausgerufen wird?
.. ein österreichisches Possenspiel der eigenen Art.
Mietrecht ist ein sehr emotional aufgeladenes Thema, in dem es mitunter recht irrational zugeht.
Kein Zweifel besteht daran, dass jeder Mensch wohnen muss - es gibt hier keine Wahlfreiheit, will man sich nicht völlig außerhalb einer sozialen Gemeinschaft bewegen - ohne Wohnung besteht keine Teilnahmemöglichkeit am normalen Wirtschaftsleben. Deswegen muss es wohl in einer Demokratie außer Streit stehen, dass jeder Mensch einen Anspruch auf eine ordentliche und leistbare Wohnung hat.
Es ist nicht selbstverständlich, dass es ein Eigentumsrecht an Grund und Boden gibt.
Ein Gut, das nicht vermehrbar ist, aber von jedem gebraucht wird, muss daher anderen rechtlichen und wirtschaftlichen Spielregeln folgen als eine Zahnpasta oder ein Auto.
Vermieterinnen müssen sich gefallen lassen, dass es im Bereich der Vermietung Grenzen für den Ertrag gibt, MieterInnen müssen die Einsicht haben, dass die Errichtung, Erhaltung und Bewirtschaftung einer Liegenschaft mit Kosten verbunden ist.
Meines Erachtens ist es der falsche Weg, angesichts der Urteile einerseits mit der sich verschlechternden Ausstattung der Wohnungen und andererseits mit der Kostenkeule zu drohen. Denn abgesehen davon, dass es sich bei letzterer um eine ziemlich leere handelt - der Markt hat in den letzten Jahren die Grenzen mehr als ausgereizt –, stellt sich doch wirklich die Frage, warum VermieterInnen einen Anspruch auf einen wertgesicherten Mietzins erheben, wenn damit keine entsprechende Gegenleistung verbunden wird.
Der oberste Gerichtshof hat die strittigen Mietvertragsklauseln mit guten Grund aufgehoben – VermieterInnen und Verwalterinnen haben den Bogen weit überspannt – etwas zu bekommen ohne auch selbst etwas dafür zu geben, läßt das Pendel nun in die andere Richtung ausschlagen.
Das Spiel kann natürlich fortgesetzt werden – doch cui bono ?- wie es so schön heißt
Die Mieten haben sich seit 1993 mehr als vervierfacht, der Immobilienmarkt boomt, Grundstücke werden zu Preisen gehandelt, die weit über ihrer Wirtschaftlichkeitsgrenze liegen, Energie und Wohnen sind DIE Preistreiber in der Inflationsrate, was sich belastend auf den gesamten Wirtschaftsraum Österreichs auswirkt.
Die Branche hat schon begonnen abzuheben und die realen Gegebenheiten zu missachten – Warnzeichen in den USA und Spanien sollte uns ImmobilienspezialistInnen zu denken geben. Immobilien sind langfristige Güter, die unser aller Leben auf Dauer beeinflussen. Ihre Bewirtschaft und Erhaltung sollte daher an dem Eckpfeiler „Nachhaltigkeit“ orientiert sein, kurzfristige Spekulation hat hier keinen Platz, shareholder value muss hier anders definiert werden. Kurzfristige Maximierungssuche missachtet den gesellschafts- und umweltpolitischen Einfluss von Immobilien.
Je klarer Rechte und Pflichten von VermieterInnen und MieterInnen definiert sind, je klarer der damit verbundene Wert festgesetzt wird, auf desto stabileren Beinen steht der Immobiliensektor, desto planungsicherer sind Erträge und Investitionen und desto weniger werden Gerichte mit Alltagsfragen des „Wohnlebens“ blockiert.
Es wird Zeit, dass der Gesetzgeber handelt und in diesem Sinne einen fairen Ausgleich schafft.
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