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Rettet den Rechtsstaat

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03. Jänner 2012 09:25

Im Vergleich zu den bereits über 20.000 Unterstützungserklärungen gegen die Vorratsdatenspeicherung , blieb die seit wenigen Tagen mitzuzeichnende Petition "Ersatz von Verteidigungskosten bei Freisprüchen" mit erst 500 Unterstützungserklärungen leider noch weitgehend unbeachtet. Dabei wurden mit dem Strafprozess gegen die Tierschützer zwei wichtige rechtsstaatliche Grundsätze verletzt.

>>> Hier zum UNTERZEICHNEN auf der Parlamentswebseite <<<

Nulla poena sine lege - Keine Strafe ohne Gesetz

Dieser Grundsatz verbietet die Bestrafung von Sachverhalten, wenn diese zum Zeitpunkt ihrer Begehung nicht als bestimmter Tatbestand in einem Gesetz verboten waren. Dass sich die Tierschützer keiner strafbaren Handlungen schuldig gemacht haben, wurde durch den gerichtlichen Freispruch bestätigt. Zu diesem Zeitpunkt waren sie mit drei Monaten Haft und einem einjährigen Monsterprozess (Verteidigungskosten, Erwerbslosigkeit) aber bereits härter bestraft worden, als beispielsweise

Kein Schadenersatz

Im Zivilrecht wird man vor unberechtigten Klagen vor allem dadurch geschützt, dass die unterliegende Partei üblicherweise zur Übernahme aller Kosten, einschließlich der des gegnerischen Anwalts verurteilt wird. Im Strafrecht hat der Staat für sich eine günstigere Lösung geschaffen und die Höhe der zu ersetzenden Verteidigungskosten auf maximal 5.000 Euro beschränkt. Das deckt im Fall des Prozesses gegen die Tierschützer nichteinmal fünf Prozent der Gerichtsgebühren nur für das selbst abfotografieren ( €0.50 / Seite ) der über 200.000 Aktenseiten durch die Angeklagten.

Über vier Millionen Euro hat die Republik Österreich in die Ermittlungen investiert, rund 175.000 Euro hatte jeder Beschuldigte bisher alleine an Anwaltskosten, weniger als 5.000 Euro dieser Kosten will die Republik Österreich nun ersetzen. Der von den Beschuldigten selbst zu tragende Teil der Verteidigungskosten übersteigt bei weitem die Bußgelder viele verurteilter Straftäter.

Trotz Freispruch sind die Angeklagten finanziell ruiniert.

Downgrade des Rechtsstaat

Es gehört zu den grundliegenden Garantien eines Rechtsstaats, dass dieser nicht einfach Menschen bestrafen darf, solange diese die Gesetze befolgen. Die Beschuldigten im Tierschutzprozess haben die Gesetze befolgt, wurden von der Republik Österreich aber dennoch monatelang eingesperrt und wirtschaftlich ruiniert.

Der nun mit einer Petition geforderte Ersatz von Verteidigungskosten bei Freisprüchen kann daher nur ein erster Schritt auf dem Weg zur Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit sein. Will man nach den Vorkommissen im Tierschutzprozess das Vertrauen der Bürger zurückgewinnen, wird es ebenfalls notwendig sein

  • ein Schnellverfahren zur Freilassung rechtswidrig inhaftierter nach dem Vorbild des Habeas Corpus sowie
  • das Recht auf ein schnelles Verfahren nach dem Vorbild des Sixth Amendment einzuführen.





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