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04. Juli 2011 14:28
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Ende Juni hatte ich 15 Fragen zur WP-KESt an das Büro von Finanzministerin Maria Fekter geschickt. 13 Fragen wurden beantwortet, zwei Fragen (die beiden rein persönlichen) ausgelassen. Wichtig: Es handelt sich NICHT um ein Interview, sondern eben um Fragen (per e-Mail) und Antworten (ebenfalls per-Mail). Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Freilich fehlte mir hiermit die Möglichkeit, bei speziellen Antworten nachzubohren (zB Verlustausgleich). Ich glaube, dass es trotzdem eine interessante Lektüre bietet. Ich danke jedenfalls für die Beantwortung der Fragen. Vor allem die Antworten auf 3) und 6) deuten doch eine kleine Wende in der KESt-Diskussion an. Vielleicht kommt ja doch etwas ähnliches wie das deutsche Modell. Die Banken werden da schon mitspielen.
1) Frau Finanzministerin, der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Bedenken der Banken in Bezug auf die Wertpapier-KESt (WP-KESt) weitgehend abgewimmelt. Wie ich von Leuten, die vor Ort waren, vernehme, hat der Vertreter des BMF den Vertreter der Banken an die Wand gespielt. Zufrieden mit dem Ergebnis beim VfGH?
Der VfGH hat mit seinem Erkenntnis bestätigt, dass das System der KESt-neu in seinen Grundzügen den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht. Nur die Umsetzungsfrist wurde als zu kurz angesehen, aber damit haben wir gerechnet. Schon in der Regierungsvorlage war eine Fristenstreckung auf 1. April 2012 enthalten. Dieser Termin dürfte dann aber ausreichend sein.
2) Nun ist der Oktober-Termin gekippt. Die automatische Abführung der KESt soll ab April 2012 stattfinden. Aus meiner Sicht ist das die Höchststrafe für den Kapitalmarkt. Die Unsicherheit ist prolongiert, weitere Anleger werden aussteigen. Ihr Parteikollege Werner Amon sagte vor einem Monat in einer TV-Diskussion bezüglich WP-KESt, dass man "klüger werden darf und nicht Dinge einführen, die den Standort ruinieren". Die WP-KESt ist so ein Ding und zu einem Zeitpunkt entstanden, als Sie noch nicht im BMF waren. Sie selbst müssten sich also nicht einmal einen Vorwurf gefallen lassen. Ist in der ÖVP schon ein weitergehender Dialog entstanden? Werden Sie diese Variante der WP-KESt inhaltlich noch einmal zur Diskussion bringen?
Die Wertpapier-KESt ist Teil des von der Bundesregierung gemeinsam beschlossenen Budgetkonsolidierungspakets. Man darf nicht vergessen, dass wir uns in einer Koalition befinden und daher Gesetze gemeinsam mit dem Koalitionspartner beschlossen werden müssen. Wieso die Unsicherheit am Kapitalmarkt prolongiert werden soll, kann ich aber nicht nachvollziehen. Durch das VfGH Erkenntnis und das Verschieben des Inkrafttretens durch das Abgabenänderungsgesetz 2011 sind klare Verhältnisse geschaffen. Die Steuer gibt es und ist ab 1. April 2012 einzuheben. Dadurch gibt es keine Unsicherheiten mehr. Grundsätzlich bin ich kein Freund von neuen Steuern.
3) Ich möchte auf einige Punkte eingehen, die den Privatanlegern besonders auf dem Herzen liegen und Sie um Ihre Meinung bitten, denn österreichische Broker beklagen mehr als 50 Prozent Minus beim Handelsvolumen der Österreichischen Privatanleger, d.h. die Privaten reagieren ja bereits massiv. Z.B.: Warum gibt es keine automatische Gegenrechnung von Gewinn und Verlust auf Kontenebene wie in Deutschland? Ist hier eine Anpassung vorgesehen?
Bei der Einführung der KESt-neu war man sich bewusst, dass diese hohe Anforderungen an die Banken stellen würde. Daher war die Grundidee, den Abzugsverpflichteten in der ersten Phase nicht auch noch den Verlustausgleich aufzubürden - schließlich ist dieser mit zusätzlichen Haftungsrisiken verbunden. Wenn seitens der Kreditwirtschaft aber Bereitschaft besteht, einen Verlustausgleich als Service für ihre Kunden durchzuführen, spricht nichts dagegen, eine solche Möglichkeit vorzusehen. Das wäre sicher im Sinne der Bankkunden und der Finanzverwaltung.
4) Weiters: Verlustvorträge sind nicht möglich. Auch keine Gegenrechnung mit anderen Einkunftsarten. Wird man daran noch drehen?
Man darf nicht vergessen, dass Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht "normal" - d.h. mit bis zu 50% - besteuert werden, sondern nur mit 25%. Diese "Sonderbehandlung" rechtfertigt, dass auch der Verlustausgleich bzw. -vortrag eingeschränkt wird. Es soll ein Ausgleich zwischen den verschiedenen Finanzprodukten, und auch zwischen Früchten und Stamm weitestgehend möglich sein. In Deutschland z.B. ist zwar ein Verlustvortrag möglich, allerdings dürfen die Früchte nicht mit Verlusten aus dem Stamm verrechnet werden. Die Verlustausgleichsmöglichkeiten innerhalb der Einkünfte aus Kapitalvermögen sind in Österreich viel breiter. Schon im bisherigen Recht war die Möglichkeit, Spekulationsverluste und Verluste aus der Veräußerung von Beteiligungen auszugleichen, stark eingeschränkt.
5) Direkte Ankaufs- und Verkaufsspesen, Kosten wie Depotgebühren, Bankspesen, Zinsen bei Fremdfinanzierung der Veranlagung, Kosten für Beratung und Besuch von Hauptversammlungen können nicht gegengerechnet werden. Das ist in der Steuergesetzgebung einzigartig. Warum so hart?
Das ist keineswegs einzigartig in der Steuergesetzgebung, sondern vielmehr eines der Grundprinzipien: Aufwendungen, die in Zusammenhang mit steuerfreien oder begünstigt besteuerten Einkünften stehen, dürfen nicht berücksichtigt werden. So konnten schon bisher z.B. Aufwendungen im Zusammenhang mit Sparbuchzinsen und Dividenden grundsätzlich nicht abgezogen werden. Dieses Grundprinzip wird nun systemkonform auf Substanzgewinne und Derivate ausgedehnt, wenn diese dem besonderen Steuersatz von 25% unterliegen.
6) Viele Österreicher schließen dieser Tage ihre Inlandsdepots und steigen entweder ganz aus oder eröffnen in z.B. Deutschland neue Konten, weil man damit völlig legal der steuerlichen Ungleichbehandlung bei Gewinn- und Verlusttrades entgehen kann. Ist das im Sinne des Erfinders, wenn in Österreich die Wertschöpfung wegbricht?
Fakt ist, dass jemand, der sein Kapitalvermögen im Inland hat, zunächst KESt abgezogen und diese dann bei entsprechenden Verlusten in der Veranlagung zurück bekommt. Hat jemand sein Kapitalvermögen im Ausland, wird er überhaupt erst im Rahmen der Veranlagung besteuert, und es findet gleich ein Verlustausgleich statt. Es handelt sich dabei allenfalls um einen geringen Liquiditätsnachteil, wegen dem niemand so schnell sein Vermögen ins Ausland transferieren wird. Wenn die Banken in Zukunft auch den Verlustausgleich übernehmen wollen, besteht auch dieser geringfügige Nachteil nicht mehr. Dass jemand, der bisher regelmäßig in Aktien investiert hat, wegen der Wertpapier-KESt ganz aus der Aktienveranlagung aussteigt, glaube ich nicht. Viele andere Staaten besteuern ebenfalls capital gains - Großbritannien etwa, mit dem attraktivsten Kapitalmarkt Europas - und diese Steuer hat in diesen Staaten auch nicht dazu geführt, dass niemand mehr in Aktien investiert.
7) Anders als bei der Bankensteuer, die keinesfalls auf die Kunden übergewälzt werden darf, gab es bei der VfGH-Session sogar den Regierungstipp an die Banken, die KESt-Kosten doch auf die Kunden überzuwälzen. Ihre Meinung dazu?
Im Verfahren ging es - im Zusammenhang mit der Kostenbelastung für die Banken - um die Frage, ob die Banken diese Kosten ganz oder teilweise überwälzen können oder ob dem rechtliche oder wirtschaftliche Hindernisse im Weg stehen. Die Bundesregierung hat lediglich dargelegt, dass eine Überwälzung zwar möglicherweise eine Änderung der AGB erfordert, eine solche aber faktisch keine großen Probleme macht. Zudem darf man nicht vergessen, dass den Banken tatsächliche Kosten dadurch entstehen, indem sie für ihre Kunden deren Steuer abführen.
8) Die Handelsumsätze in Wien sind Jänner bis Mai 2011 vs. Jänner bis Mai 2010 um rund ein Viertel zurückgegangen. Auch im Juni wird es ein Minus geben. Gleichzeitig geht es in Frankfurt und Warschau, den beiden wichtigen Märkten mit Nachbar- bzw. CEE-Bezug, schön nach oben. Worauf führen Sie das zurück? Auf eine Schwäche der börsenotierten Unternehmen oder doch auf politisches Verschulden bzw. bewusste politische Initiative? Andere Gründe? Bisher sagte ja nur der Koalitionspartner, dass Leute, die Aktien halten, in Österreich unerwünscht sind.
Blickt man etwas über den Tellerrand, erkennt man, dass es sich keineswegs um ein österreichisches Phänomen handelt, sondern dass auch andere Finanzplätze ein deutliches Minus verzeichnet haben. Berichtet wird, dass die Börse London noch viel größere Einbrüche im Vergleich zum Vorkrisenniveau zu verzeichnen hat, als die Börse Wien. In vielen anderen westlichen Börsen kam es ebenfalls zu erheblichen Rückgängen. Zudem hat Deutschland genauso eine Wertpapiersteuer wie wir und trotzdem geht es an der Börse Frankfurt bergauf. Den Rückgang allein auf die KESt-neu zu schieben, greift also sicher zu kurz. Man muss sich auch fragen, welche Anlegergruppen für den Rückgang verantwortlich sind. Gerade Privatanleger, die von der Wertpapierkest betroffen sind, sind auf der Wiener Börse keine Umsatzbringer. Knapp 70 Prozent des Umsatzes der Wiener Börse entfallen auf ausländische Marktteilnehmer, die restlichen 30 Prozent bestehen nur zu einem kleinen Teil aus Privatanlegern, größtenteils sind es heimische Institutionelle.
9) Die Handelsvolumina sind eine Dimension, die Indexperformance eine andere. Der ATX kommt in einer Verliererwertung der großen bis mittelgroßen Börseplätze year-to-date gleich hinter dem Athener Leitindex auf Rang 2. IPOs fallen durch, weil keine Privatanleger mehr begeistert werden können, was auch die Großen abschreckt. Darauf kann man als Finanzminister nicht stolz sein. Was tun Sie, damit sich das wieder bessert?
Die Indexentwicklung ist meines Erachtens vornehmlich bedingt durch die Gewichtung des ATX. In diesem haben Kreditinstitute, die im Zuge der Schuldenkrise europaweit unter Druck geraten sind, einen überproportional hohen Anteil. Ein weiteres Indexschwergewicht hat durch die politische Entwicklung im Nahen Osten gelitten.
Grundsätzlich sehe ich die Aufgabe der Politik, das Vertrauen der Österreicherinnen und Österreich in unseren Finanzmarkt zu stärken. Ein attraktiver Wirtschaftsstandort Österreich ist untrennbar mit einem vitalen heimischen Finanzmarkt verbunden. Der Wirtschaftsstandort Österreich ist durch Stabilität, sozialen Frieden und seinen Ruf als verlässlicher und loyaler Partner international anerkannt.
10) Die Wiener Börse hat errechnet, dass der Anteil des Auslands am Wiener Börsehandel von 60 Prozent im Vorjahr auf bereits 70 Prozent gestiegen ist. Die Inländer sind unter ein Drittel gerutscht. Besteht nicht die Gefahr, dass die notierten Unternehmen immer stärker in ausländischen Besitz gelangen? Was tun Sie, damit die Inländer sich wieder stärker für die Börse interessieren und der Wirtschaft Eigenkapital liefern?
Der Anstieg des Anteils des Auslands am Wiener Börsehandel erfolgte parallel zur rückläufigen Umsatzentwicklung an der Wiener Börse. Rückläufige Umsätze in Wien müssen aber nicht gleichbedeutend sein mit generell rückläufigen Umsätzen in österreichischen Aktien. Es ist zur Kenntnis zu nehmen, dass mit der MiFiD im Jahr 2007 die Möglichkeit zur Etablierung von außerbörslichen Handelsplattformen geschaffen wurde. Diese Möglichkeit wurde aus Wettbewerbsüberlegungen geschaffen und wird von den großen Handelsteilnehmern mit zunehmender Intensität genutzt. Es ist vor diesem Hintergrund nicht seriös aus partiellen Umsatzanteilen in Wien auf in- oder ausländischen Besitz zu schließen, zumal auch österreichische Handelsteilnehmer für ausländische Kunden ordern. Für die Wirtschaft sollte der Ursprung des Kapitals indifferent sein, wesentlich ist die Liquidität an sich. In diesem Zusammenhang wird im Rahmen des laufenden Review der MiFiD darauf zu achten sein, dass die regulatorischen Rahmenbedingen für Börsen und MTFs angeglichen werden, um den Anreiz der Verlagerung von Umsätzen aus regulatorischen Gründen zu beseitigen.
11) Glauben Sie, dass in Zukunft auch nur ein Ausländer einen in Österreich aufgelegten Fonds noch kaufen wird (Anm.: mit der Besteuerung auf Fondsebene)? Glauben Sie, dass die kritische Masse von österreichischen Geldern ausreicht, um aktives Fondsmanagement und Research in Wien zu erhalten? Die ersten Niederlassungen werden ja schon geschlossen.
Beschränkt Steuerpflichtige unterliegen - wie schon vor dem Budgetbegleitgesetz 2011 - mit ihren Erträgen aus Investmentfonds grundsätzlich nicht der KESt. Dies gilt auch für die ausschüttungsgleichen Erträge, die Sie etwas verkürzt als "Besteuerung auf Fondsebene" bezeichnen. Lediglich über Investmentfonds bezogene Inlandsdividenden wurden schon bei Zufluss an den Fonds mit KESt vorbelastet. Dies ist aber systematisch richtig, weil die Inlandsdividenden auch bei einem Direktinvestment der beschränkten Steuerpflicht unterliegen. Auch die Substanzgewinne aus der Veräußerung der Fondsanteile unterliegen nicht der beschränkten Steuerpflicht. Daher: Ja, ich glaube, dass auch in Zukunft österreichische Fonds für ausländische Anleger attraktiv sein werden. Mit dem Investmentfondsgesetz 2011 werden die Rahmenbedingungen überdies noch verbessert und - über die europäischen Vorgaben hinaus - steuerneutrale Verschmelzungen ermöglicht.
12) Man will Steuern auf Assets einheben, die bald nicht mehr hier sind. Wieso traut man sich nicht, mit einer Kapitalmarkt-Wachstumsstrategie den Effekt einer nachhaltigen KöSt-Steigerung und einer Entlastung der Banken zu erreichen? Polen zeigt vor, wie man via Steuerbegünstigung den Standort fördert und die Wertschöpfung im Land belässt. Kann man "Eigenkapital statt Fremdkapital" nicht auch für Österreich andenken?
Ich möchte durch eine Steuer- und Strukturreform den Wirtschaftsstandort Österreich stärken und weiter attraktivieren. Das derzeitige Steuersystem ist sehr kompliziert und in vielen Bereichen verbesserungswürdig. Derzeit diskutieren wir viele Ideen und Modelle – auch die von Ihnen zitierten. Wir haben da keine Denkverbote und werden alles unternehmen, um Österreich als Investitionsstandort zu stärken. Dabei spielt ein modernes Steuerrecht sicherlich eine entscheidende Rolle.
13) Was, schätzen Sie, wird die Einhebung der WP-KESt für 2011 ergeben, wenn man diese im Jahr 2012 einhebt?
Es ist klar, dass sich eine Verschiebung des Inkrafttretens budgetär auswirkt und es 2011 keine Mehreinnahmen aus der Wertpapier-KESt geben wird. Dies ist aber unvermeidlich, wenn man die Vorgaben des VfGH ernst nimmt und eine angemessene Umsetzungsfrist gewährt.
Anm: Siehe auch http://www.boerse-express.com/liste
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