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01. März 2011 16:00
Während sich die Menschen in mehreren arabischen Länder gerade aus der Knechtschaft ihrer Regime befreien, hat die österreichische Regierung die Ablenkung genutzt um die Vorratsdatenspeicherung und weitere Verschärfungen im Fremdenrecht zu beschließen.
Mafia- und Terrorparagraph
Schon in der Vergangenheit hat man in Österreich versucht, mit Gesetzen die zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Terrorismus gedacht waren, gegen Menschen vorzugehen, die sich in der Zivilgesellschaft politisch engagiert haben und dabei Unternehmen oder Ministerinnen unbequem geworden sind.
Bisher sind derartige Verfahren jedoch mit hohen Kosten verbunden.
So haben die Ermittlungen gegen die Tierschützer bereits
mindestens 4.8 Millionen Euro verschlungen.
Trotz mehrjähriger intensiver Bespitzelung, Telefon- und Videoüberwachung,
mehreren Hausdurchsuchungen
und
wochenlanger Untersuchungshaft konnte diesen aber keine Straftat
nachgewiesen werden.
Daher werden die Tierschützer derzeit nach dem Mafiaparagraph StGB §278a
angeklagt, wofür es genügen würde, auch nur
ideel zu einer Straftat angestiftet zu haben.
Das Ende der Unschuldsvermutung
Genau hier setzt die Vorratsdatenspeicherung an und bietet den Ermittlern fantastische neue Möglichkeiten, um unbequeme Mitglieder der Gesellschaft schnell und einfach mit Straftaten in Verbindung bringen zu können.
So werden mit der Vorratsdatenspeicherung unter anderem auch die
Standortdaten von Mobiltelefonen für sechs Monate gespeichert.
Mit diesen Daten ist es leicht möglich ein
Bewegungsprofil zu erstellen und dieses mit Zeit und Ort von
Straftaten abgleichen.
Auch die Frage nach Freunden und Bekannten und wann man mit diesen den
letzten Kontakt hatte können die Ermittler mit Hilfe der gespeicherten
Vorratsdaten schnell, vollständig und ohne Mitwirkung des Betroffenen
beantworten.
Auch hier ist es technisch wieder leicht möglich, die so gewonnenen Daten
mit (Ermittlungs-)Akten und Verurteilungen abzugleichen, um aus zufälligen
Ereignissen überzeugende Zusammenhänge zu konstruieren.
Paranoid?
Mit der Vorratsdatenspeicherung stellt die Regierung ihre Bürger als Terroristen und Verbrecher unter Generalverdacht und schafft sich damit ein sehr mächtiges Instrument der staatlichen Repression.
Spätestens jetzt sollten sich die Bürger ernsthaft die Frage stellen, ob
diese Regierung noch ihre Interessen vertritt und ob sie ihr eine solche
"Massenvernichtungswaffe" anvertrauen wollen.
Dass die Regierung
mit Mafia- und Terrorgesetzen gegen Menschen vorgeht, die sich
für den Tierschutz bzw. gegen die
Abschiebung von Flüchtlingen einsetzen, lässt mich diese Frage
mit einem klaren Nein beantworten.
Musterbrief
vor wenigen Tagen hat der Ministerrat beschlossen, die Gültigkeit von Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention auszusetzen und die Bürger mit der Vorratsdatenspeicherung unter Generalverdacht zu stellen.
Wir fordern Sie hiermit auf, die Europäische Menschenrechtskonvention und die Interessen der Menschen die Sie repräsentieren über die Parteiräson zu stellen.
Werden Sie Ihrer Funktion als unabhängiger Abgeordneter gerecht und verweigern Sie diesem Gesetz Ihre Unterstützung.
Es ist einer Demokratie unwürdig, dass bei Familien, Wissenschaft und Bildung gespart wird und gleichzeitig 20 Millionen Euro in die Bespitzelung der Bürger investiert werden.
Reden Sie sich bitte nicht darauf aus, dass uns die EU zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung zwingen würde.
Es waren die Abgeordneten von ÖVP und SPÖ sowie Innenministerin Liese Prokop (ÖVP), die der Vorratsdatenspeicherung im EU-Parlament bzw. im EU-Ministerrat zugestimmt haben.
Übernehmen Sie Verantwortung und nutzen Sie diese letzte Chance, das Richtige zu tun und die Vorratsdatenspeicherung abzulehnen.




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