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Hirnrissigkeit bis zum Abwinken

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06. Jänner 2011 08:52

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Heute will ich an dieser Stelle einmal über einen Missstand aufmerksam machen, der zum Himmel schreit. Und auch zeigt, was für ein Unrecht von höchster Stelle in diesem Staat, in diesem Fall aus dem Bundesfinanzministerium, aus purem Fiskalismus in die Welt gesetzt wird. Während andere Staaten in Europa, die uns lügen und betrügen, Milliardensummen erhalten, wird kleinen Mittelständlern und Selbständigen in dieser Republik in skandalöster Weise in die Tasche gegriffen. Und das Schlimme daran ist, dass eine liberale Partei in Berlin einen solchen Unsinn und ein solches Unrecht, das meines Erachtens auch verfassungsrechtlich nicht Bestand haben wird und kann, auch noch unterstützt. 

 

Es geht um das etwas sperrige Thema der Verluste in Kapitalgesellschaften. Und dass Verluste durch kapitalverändernde Maßnahmen (also Kapitalerhöhungen) über die Verschiebungen der Beteiligungsquoten und steuerschädlichen Anteilserwerben im Sinne des § 8c KStG einfach gestrichen werden. Und zwar in der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer in voller Höhe. 

 

Ich will es etwas vereinfachen und es an einem Beispiel verdeutlichen. Nehmen wir einmal an, Sie gründen ein Unternehmen. Und nehmen wir einfach mal an, dass sie – wie das bei Unternehmen der Fall ist – erst einmal Verluste machen. Dann sind Sie in diesem Lande, insbesondere bei den Finanzbehörden, schon suspekt. Und jetzt kommt’s. Nehmen wir mal an, dass Sie jetzt – weil die Unternehmensidee einfach nur gut ist – und sich eine positive Gewinnentwicklung abzeichnet weitere Gesellschafter in die Gesellschaft mit hineinnehmen, indem Sie das Kapital erhöhen. Was ja eigentlich recht positiv ist und wünschenswert. Dann versagt Ihnen aber hierzulande ab einer gewissen Veränderung der Gesellschafterstruktur das Finanzamt die Nutzung dieser Verlustvorträge. D.h., dass Sie dann zukünftige Gewinne voll versteuern müssen (obwohl eigentlich noch Verluste da sind, die man aber nicht nutzen darf) und nicht - wie es kaufmännisch richtig und sinnvoll ist – die Gewinne zunächst mit den Verlusten verrechnen dürfen. Und erst dann wenn die Verluste beseitigt sind, die dann erzielten Gewinne versteuert werden. 

 

Dieses Vorgehen kommt einem staatlichen Diebstahl schon sehr nahe und ist unter dem Gesichtspunkt wirtschaftlicher Anreize vollkommen kontraproduktiv. Warum? Die Verluste, die in einer Gesellschaft angehäuft werden, sind ja tatsächlich erwirtschaftet worden. D.h. dass ein Unternehmer Geld ausgegeben hat um ein wirtschaftliches Ziel zu erreichen. Und wenn er das tut, zahlt er Steuern auf seine Gewinne. Was auch richtig ist. Ebenso ist es richtig, dass man auf Verluste keine Steuern zahlt. Das tut man aber, wenn man die Verluste einfach mit dem Segen des Bundesfinanzministers streicht.  

 

Der vorgeschobene Grund, dass sich die Gesellschafterstruktur gewechselt hat ist nicht einsichtig und zieht nicht. Weil es doch die Gesellschaftsebene betrifft und die Verluste an der Gesellschaft haften. Wer Gesellschafter ist, spielt da erst einmal gar keine Rolle. 

 

Hintergrund für dieses abartige und widerwärtige Verhalten unseres Staates ist das Thema Verlustzuweisungsgesellschaften. Aber statt diejenigen aufzuspüren, die dieses Thema missbrauchen, wie es in einem Rechtsstaat, der diesen Namen verdient, eigentlich gehört, stellt man alle Unternehmen, die Verluste machen und neue Gesellschafter aufnehmen, was zwingend notwendig ist, wenn man als junger Firmengründer selbst nicht genug Kapital hat, unter Generalverdacht. 

 

Das ist vergleichbar mit der Einkesselung von Demonstranten, nur weil dazwischen einzelne sind, die Steine werfen. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem solchen Fall in der Vergangenheit festgestellt, dass dies Unrecht ist und sich die Ordnungskräfte schon die Mühe machen müssen, die Guten von den Schlechten zu trennen. 

 

Aber was gilt in diesem Land schon Recht, wenn es an die Finanzen geht? Wir haben ja gerade auf europäischer Ebene gesehen, wie leicht man einfach einmal einen Vertrag bricht. 

 

Und wen trifft der ganze Mist wieder? Den kleinen Unternehmer. Weil die Großen es gar nicht nötig haben, Kapitalstrukturveränderungen vorzunehmen. Die gründen einfach weitere Gesellschaften setzen eine Holding oben drauf und verrechnen die Verluste über Gewinnabführungsverträge auf Holdingebene. Als langjähriger Mitarbeiter einer internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft habe ich das hundertmal gesehen und vorgefunden. 

 

Und so braucht man sich nicht wundern, dass die Mark Zuckerberg, Larry Page, Bill Gates und Buffetts dieser Welt aus den USA kommen oder neuerdings aus China oder dem restlichen Asien. Und wir zurückfallen (siehe Abgabe des Titels Exportweltmeister). Bei uns würden die es gar nicht so weit schaffen, weil ihnen unser Staat einen Knüppel nach dem anderen zwischen die Beine wirft. Warum? Weil diejenigen, die Gesetze machen, erstens von Unternehmertum überhault gar keine Ahnung haben (über die Hälfte des Bundestags sind Beamte und Angestellte des öffentlichen Diensts), zweitens nicht in der Lage sind den Haushalt in Ordnung zu halten und drittens deshalb in die Taschen der Bürger und Unternehmen greifen müssen. 

 

Es ist an der Zeit, dass wir uns gegen ein solches eines freien Landes unwürdigen Verhaltens wehren. Weil wir mit diesem Verhalten unsere Zukunft und die unserer Kinder und Kindeskinder verkaufen und verspielen. Denen wird man eines Tages nur noch raten können, außer Landes zu gehen. Wenn sie denn unternehmersich erfolgreich sein wollen. 

 

Weil sich hierzulande langsam aber allmählich Hirnrissigkeit bis zum Abwinken breit macht. 

 

Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag und stets hohe Renditen. 

 

Ihr Norbert Lohrke

 

 

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  • 2011-01-06 10:17:03
    Otto Normalinvestor

    Die durch Verluste entstandenen Schulden,

    die Haftungen, die Risken auch aus Zeiten vor Einstieg der neuen Gesellschafter (die sogenannten "Leichen im Keller") gehen ja auch auf die neuen Gesellschafter über. Auch Strafprozesse, die Vorgänge noch vor Einstieg der Neuen betreffen, gehen zu Lasten der Neuen. Einfach alles. Absolut unverständlich.

    antworten

  • 2011-01-06 11:27:33
    kos

    Re(1): Die durch Verluste entstandenen Schulden,

    das prinzip dieser idee kommt mir irgendwie bekannt vor...
    gewinne versteuern, verluste möglichst zu 100% behalten...
    war da nicht in österreich auch irgendwas??

    antworten

  • 2011-01-06 12:08:21
    Otto Normalinvestor

    Re(2): Die durch Verluste entstandenen Schulden,

    Ja, bei sowas lernen die Österreicher sehr schnell. Damit es mehr "Gerechtigkeit" gibt, meint der Kanzler.

    Käufe von Firmenmänteln mit Verlusten sind in D wie in Ö eh nur noch selten sinnvoll ... gibt einfach zu viele pleitegefährdete Firmen mit Riesenverlusten. Bei Wechsel der Bewirtschaftungsart kann das Finanzamt schon heute einfach die Verlustjahre als "Liebhaberei" abqualifizieren und nur die Gewinnjahre anerkennen ... also sich die Rosinen rauspicken. So wie bei der WP-KESt.

    antworten

  • 2011-01-06 19:54:47
    Norbert Lohrke

    Re(3): Die durch Verluste entstandenen Schulden,

    Das ganze ist reine Abzockerei. Mit sinnvoller Wirtschaftspolitik oder Finanzpolitk hat das nur noch wenig zu tun. Hier werden wegen Versagens in der Haushaltsdisziplin alte finanztheoretische Grundsätze über Bord geworfen. Denn die Frage ist doch, ob Verluste aufgrund einer ernsthaft beabsichtigen Firmengründung existieren oder nicht. Wenn ja, dann muss der Staat diese auch akzeptieren. Alles andere erinnert stark an das Raubrittertum.

    Ihr Norbert Lohrke

    antworten

  • 2011-01-06 20:27:50
    big_mac

    Re(4): Die durch Verluste entstandenen Schulden,

    Lasst uns der Wahrheit mutig ins Auge blicken: Die EU-Staaten mutieren mehr oder weniger langsam zu perfiden Straßenräubern, dummerweise mit Polizeigewalt.

    antworten


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