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15. September 2010 10:39
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Anfang September kippten die Richter am Europäischen Gerichtshof das deutsche Glücksspielmonopol, kurze Zeit später war Österreich dran. Wie erwartet entschied der EuGH, dass die Beschränkung der Vergabe von Casino Lizenzen auf österreichische Anbieter gegen die Dienstleitungs- und Niederlassungsfreiheit der EU verstößt.
Auslöser der Entscheidung war der deutsche Unternehmer Engelmann, der wegen des Betriebes zweier illegalen Casinos vor einem österreichischen Gericht verurteilt wurde. Engelmann hatte Berufung eingelegt, das Gericht rief daraufhin den EuGH an, der nun entschied.
Die Richter folgten damit der Empfehlung ihres Generalanwalts vom Februar 2010, der ebenfalls festgestellt hatte, dass die österreichische Gesetzeslage nicht EU-konform sei.
Damit ist klar, dass sich die Republik Österreich auch nach der Novelle zum Glücksspielgesetz nicht einfach selbst auf Interessentensuche für die Vergabe der nunmehr 15 Casino Lizenzen machen kann, sondern diese europaweit ausschreiben muss.
Der bisherige Monopolist Casinos Austria erhält damit voraussichtlich nicht nur Konkurrenz aus dem eigenen Land sondern muss sich auch im Wettbewerb mit ausländischen Anbietern messen. Gut für Österreich, der Staat braucht in Zeiten der Wirtschaftskrise ohnehin jeden Euro.





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