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29. Juli 2010 11:01
Das liebste Feindbild der deutschen Pokerspieler, der Glücksspielstaatsvertrag, ist wieder einmal unter Beschuss geraten. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs, Paolo Mengozzi stellte die Vereinbarkeit des Vertrages mit dem europäischen Recht in Frage.
Der deutsche Glücksspielstaatsvertrag wurde geschafften, um die staatlichen Monopolbetriebe zu schützen und die deutschen Märkte gegen den Angriff ausländischer Glücksspielanbieter zu abzuschotten. Da eine völlige Abgrenzung nach Außen mit dem europäischen Wettbewerbsrecht grundsätzlich nicht vereinbar ist, wurde im Gesetztestext der Spielerschutz, sowie die Bekämpfung der Spielsucht in den Vordergrund gestellt. Damit einher gingen ein Werbe- und Internetverbot.
Der Generalanwalt sieht die Sache offenbar anders. In seiner Begründung weist er darauf hin, dass die gesetzlichen Hürden nicht vordergründig dem Spielerschutz, sondern der Erzielung von Einnahmen dienen würden und daher zu reparieren sind. Er spielt den Ball damit wieder an die deutschen Gerichte zurück. Ob diese sich mit dem Thema befassen werden, erscheint aus heutiger Sicht fraglich, denn der Glücksspielstaatsvertrag läuft bereits Ende des Jahres 2011 aus.
Erfahrungsgemäß nutzt der Gesetzgeber solche Situationen, um die gesetzliche Basis neu zu definieren. In Zeiten hoher Staatsverschuldung haben auch andere europäische Lander die Zeichen der Zeit erkannt und nutzen die Einnahmequelle, die eine Liberalisierung mit einem Schlag öffnen würde. Frankreich hat beim Online Poker bereits eine 180 Grad Kehrtwende vollzogen, Deutschland bekommt nun die Chance dazu.
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