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20. Juli 2010 12:35
und jetzt bestätigt der EuGH völlig überraschend das Glücksspielmonopol.
Konkret ging es um die Klage zweier britischer Glücksspielanbieter, die ihre Internet Sportwetten auch in den Niederlanden anbieten wollten. Der EuGH bestätigte nun die nationalen Glücksspielmonopole, da diese seiner Ansicht nach nicht gegen die geltende Dienstleistungsfreiheit verstoßen. Diese dürfe durchaus eingeschränkt werden, wenn dadurch Betrug und Kriminalität verhindert würden.
In diesem Punkt folgt der EuGH jener Argumentation, die schon Basis des bwin Urteils in Portugal war.
Ungewöhnlich erscheint allerdings folgender Teil der Urteilsbegründung: Das Glücksspielmonopol unterliege keiner Pflicht zur EU-weiten Ausschreibung, wenn es sich um einen Betreiber handele, der unter direkter Staatsaufsicht stehe.
Damit steht der EuGH in direkten Wiederspruch zur Rechtsansicht seines eigenen Generalanwalts, der genau diese Pflicht zur europaweiten Aussschreibung als Basis für die negative Beurteilung des österreichischen Glücksspielgesetzes argumentiert hatte.
Eine europaweit einheitliche Regelung zum Thema Poker und Glücksspiel ist damit wieder in weite Ferne gerückt.
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