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18. März 2010 13:23
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Quelle des Textes: OTS
Meinl Bank ersucht FMA und Arbeiterkammer um Prüfung der Geschäftsaktivitäten des Prozessfinanzieres Advofin =
Wien (OTS) -
~
- Advofin betreibt Bankgeschäft ohne entsprechende Lizenz - kein
Gewerbeschein für Inkassogeschäft - Eigentumsverhältnisse und
Qualifikation der Geschäftsführung ungeklärt
- Bank hatte bereits im Dezember 2009 Prüfung des Prozessfinanziers
durch FMA, Gewerbe- und Finanzbehörde angeregt
~
Wie berichtet hat die Meinl Bank bereits im Dezember des Vorjahres
eine Prüfung der Geschäftstätigkeit des Prozessfinanzierers Advofin
bei der Finanzmarktaufsicht (FMA), sowie der zuständigen Gewerbe- und
Finanzbehörde initiiert. Der wichtigste zu prüfende Punkt: Advofin
betreibt ein Bankgeschäft ohne entsprechende aufsichtsrechtliche
Genehmigung. Damit verknüpft müsse Befähigung und Zuverlässigkeit der
Geschäftsführung des Prozessfinanzierers durch die FMA geprüft
werden. Dies sei, so die Bank, gesetzlich vorgeschrieben. Die Bank
ersucht nun die FMA in einem Schreiben um Auskunft über den Stand der
Dinge dieser Prüfung. Zusätzlich wendet sich die Bank nun auch an die
Arbeiterkammer (AK): Auch dort sollte das Geschäftsmodell Advofin
einer näheren Prüfung unterzogen werden, im Sinne des
Konsumentenschutzes sei dies dringend geboten.
Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl:" Wir haben bereits im
Dezember des Vorjahres aufgezeigt, dass sich Advofin fadenscheiniger
Geschäftspraktiken bedient. Ein Bankgeschäft ohne entsprechende
Lizenz zu betreiben und das Vermögen hunderter Kleinanleger in den
Händen zu haben, das ist ein klassisches Thema für eine
Finanzmarktaufsicht."
Ebenso müsste sich konsequenterweise die AK dieses Themas
annehmen, so Weinzierl. Schließlich sei es laut Eigendefinition der
AK ein wichtiges Anliegen, sich um den Schutz von Kleinanlegern zu
kümmern. "Und wenn ein Unternehmen wie Advofin ohne entsprechende
Genehmigungen sehr viel Vermögen von Kleinanlegern verwaltet, dann
ist auch ein intensiviertes Interesse der AK dringend geboten", sagte
Peter Weinzierl.
Hintergrundinformationen:
Meinl Bank- Auseinandersetzung mit Advofin:
Der Prozessfinanzierer Advofin hatte zuletzt im Oktober 2009 eine
so genannte Sammelklage in Zusammenhang mit MEL-Kursverlusten gegen
Meinl Bank eingebracht. Im Zusammenhang mit laufenden
Anlegerverfahren stellt die Bank grundsätzlich fest, sich als
Dienstleisterin für die damalige MEL (heute Atrium) immer im Rahmen
des Rechts bewegt zu haben. Ein "Aktienkauf auf Probe", also
Gewinnmitnahmen bei steigenden Kursen und Gerichtsklagen bei
fallenden Kursen, - und darauf laufen derartige Sammelklagen hinaus -
widersprechen der inhärenten Logik des Kapitalmarktes.
Die zu prüfenden Punkte bei Advofin:
Keine Banklizenz:
Aus Sicht der Meinl Bank ist das Geschäftsmodell von Advofin ein
Finanzierungs- und Garantiegeschäft. Dies ist ein Bankgeschäft, wofür
der Prozessfinanzierer eine Genehmigung der Finanzmarktaufsicht,
benötigt, die jedoch nicht vorliegt. Das Bankwesengesetz sieht auch
vor, dass die Vorteile, die bei Bankgeschäften lukriert werden, die
ohne entsprechende Konzession durchgeführt wurden, zur Gänze
demjenigen abzugeben sind, für den diese Geschäfte unternommen
wurden. Weiters sieht das Bankwesengesetz strenge Regeln für die
Transparenz der Identität der Eigentümer und die Befähigung der
Geschäftsleiter vor. All diese Punkte sind nicht geklärt.
Keine Gewerbeberechtigung für Inkassogeschäft:
Die Vereinbarung, die Advofin mit ihren Klienten schließt, hat
unter anderem die Abtretung zum Inkasso und zur Klagsführung durch
die Advofin Prozessfinanzierungs AG zum Gegenstand. Laut
Gewerbeordnung ist diese Tätigkeit jedoch an einen Gewerbeschein
gebunden. Advofin besitzt diesen nicht. Der Prozessfinanzierer
verlangt von seinen Kunden rund 30% der erstrittenen Klagssumme.
Gemäß Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaftliche
Angelegenheiten liegen jedoch die zulässigen Höchstsätze für
Inkassoinstitutionen bei 15%. Daraus folgt, dass Advofin nicht nur
ein reglementiertes Gewerbe ohne die dafür erforderliche
Gewerbeberechtigung ausübt, sondern sich diese Gewerbeausübung noch
geradezu wucherisch vergüten lässt. Die Bank brachte eine
diesbezügliche Sachverhaltsdarstellung an die Magistratsabteilung 63
ein.
Gebühren vorenthalten:
Darüber hinaus enthält Advofin der Republik Gebühren vor. Laut
Gesetz müsste Advofin für jede an sie abgetretene Forderung eine
Gebühr von 0,8% der Abtretungssumme zahlen, was jedoch nicht
geschieht. Die Bank hat eine entsprechende Sachverhaltsdarstellung an
das zuständige Finanzamt Wien eingebracht.
Meinl Bank AG
Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich
Corporate Finance, Fondsmanagement sowie private und institutioneller
Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt
die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft, mit
derzeit 19 eigenen Fonds. Die Bank hat rund 50.000 Kunden und
verwaltet Kundenvermögen von rund EUR 2,5 Mrd.
Rückfragehinweis:
Meinl Bank AG
Pressestelle
Thomas Huemer
Tel.: +43 1 531 88 - 203
e-mail.: huemer@meinlbank.com
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