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Mehr Geld: Budget aufbessern mit Nebenjobs

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08. Februar 2010 07:00



Was Arbeitgeber und Finanzminister dazu meinen.



Ob das Haupteinkommen gerade nicht ausreicht oder die Lust an einer weiteren Aufgabe wächst – ob am Wochenende Immobilien vermitteln, abends massieren oder einmal wöchentlich im Stammbeisl kellnern: ein Nebenjob kann eine gute Sache sein, um das Haushaltsbudget ein wenig aufzubessern.

Nicht ohne meinen Arbeitgeber
Besteht ein aufrechtes Dienstverhältnis, so ist jedenfalls die Zustimmung des Arbeitgebers einzuholen, insbesondere wenn es sich um eine Konkurrenztätigkeit handeln könnte. Darüber hinaus empfehlen Arbeitsrechtsexperten, dem Arbeitgeber eine Nebenbeschäftigung zumindest zu melden, um Probleme im Nachhinein zu vermeiden.
Erfahren Chefin oder Chef nämlich von einem unzulässigen Nebenjob, kann unter Umständen sogar eine fristlose Entlassung drohen.
Generell darf die Höchstarbeitszeit nicht überschritten werden. Diese liegt in Österreich bei derzeit 75 Stunden als absolutes Maximum und auf 7 aufeinander folgende Tage gerechnet.

Eine Frage der Vertragsform
Es können zwei echte Dienstverhältnisse nebeneinander bestehen. Dann müssen für beide Einkommen Lohnsteuer und Sozialversicherung abgeführt werden.
Wenn neben der voll versicherten Beschäftigung geringfügig (also monatlich max. 366,33 Euro) dazu verdient wird, werden vom zweiten Dienstgeber auch dafür die Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge eingehoben – außer man ist Beamter, Gewerbetreibender, Bauer oder Freiberufler.
Sobald zwei oder mehr Dienstverhältnisse bestehen, besteht für den Arbeitnehmer die sogenannte Veranlagungspflicht. Das bedeutet, er wird von seinem zuständigen Finanzamt kontaktiert und aufgefordert, eine Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen.
Wer Teilzeit arbeitet und daneben Einkünfte aus einem freien Dienstvertrag hat, ist ebenfalls voll abgabenpflichtig.

Die magischen 730
Liegen die jährlichen Zusatzeinkünfte unter 730 Euro, zeigt sich der Finanzminister gnädig und hebt keine Steuern für die zusätzlich verrichteten Tätigkeiten ein.

Die Höhe der Abgaben
Im Bereich des ASVG sind von der Nebentätigkeit, sofern nicht schon vom Arbeitgeber Beiträge eingehoben werden, 14,7 % vom Nebenverdienst im darauf folgenden Jahr zu bezahlen. Diese werden von der Gebietskrankenkasse vorgeschrieben. Wie hoch die Einkommensteuernachzahlung ausfällt, hängt von der Höhe des Zusatzverdienstes ab. Versteuert wird immer das gesamte Jahreseinkommen.

Zuverdienen als Mama, Opa oder braver Student
Mamas bzw. Papas die Kinderbetreuungsgeld beziehen, dürfen jährlich 16.200 Euro dazuverdienen. Das Einkommen des anderen Elternteiles bleibt unberücksichtigt.
Bezieher einer Alterspension dürfen unbegrenzt dazuverdienen.
Studenten, die Studienbeihilfe beziehen, dürfen jährlich bis zu 8.000 Euro dazuverdienen.
Und wer noch auf den fixen Job wartet und Arbeitslosengeld bezieht, darf sein Budget auch ein wenig ausbessern – und zwar im Rahmen der Geringfügigkeit mit bis zu 366 Euro monatlich.

Riskant und illegal: der Pfusch
Zu kompliziert? Keine Anmeldung? Finanzamt umgehen? All das kann sehr gefährlich und vor allem sehr teuer werden. Denn wer pfuscht, lebt riskant. Die Finanz fühlt Pfuschern immer intensiver und mit immer engmaschigeren Kontrollen auf den Zahn. Und wer einmal erwischt wurde, der weiß, wie hart die Strafen sein können – da helfen dann auch Argumentationen rund um das Thema „Nachbarschaftshilfe“ nichts mehr. Neben hohen Geldstrafen droht ein Finanzstrafverfahren, das gegebenenfalls mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren enden kann. Außerdem droht – so einer vorhanden ist – auch der Entzug des Gewerbescheines.

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