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Wie weit geht der freie Markt? Zollkontrolle

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05. Februar 2010 07:00



Klarheit in Sachen Ein- und Ausfuhrbeschränkung.



Die EU brachte die Warenverkehrsfreiheit. Und seit der letzten Erweiterung 2005 liegt Österreich im Herzen der Europäischen Union, mit Ausnahme der Schweiz umgeben von Mitgliedsstaaten. Das heißt aber nicht, dass Waren und Geld unbeschränkt über die Grenzen mitgenommen werden dürfen – nicht in die EU und schon gar nicht in Drittländer. Das führt zu jährlich fast 4 Millionen Zollanmeldungen in Österreich. Hier ein kurzer Leitfaden durch den Bestimmungsdschungel.

Regelungen innerhalb der EU
Waren innerhalb der EU sind „im freien Verkehr“. Das bedeutet: Mit dem Kauf gelten sämtliche Steuern als abgegolten, außer bei neuen Fahrzeugen. Hier muss die Erwerbssteuer, eine Unterart der Umsatzsteuer, beglichen werden. Und auch Tabakwaren und Alkohol sind nur dann abgabenfrei, wenn sie dem Eigenbedarf dienen. Die Richtmengen lauten:
• Zigaretten: 800 Stück – Achtung! Nach Tabakgesetz müssen Warnhinweise in deutscher Sprache, unablösbar und unverwischbar an der Verpackung angebracht sein. Fehlen diese, dann reduziert sich die Freimenge auf 200 Stück.
• Zigarren: 200 Stück bzw. 50 Stück, wenn die Warnhinweise fehlen
• Rauchtabak: 1kg bzw. 250g wenn die Warnhinweise fehlen
• Spirituosen; 10 Liter
• Wein: 90 Liter
Bei Reisen innerhalb der EU erfolgen nur mehr stichprobenartige Kontrollen, die vor allem illegalen Handel unterbinden sollen.

Einreise aus Nicht-EU-Staaten
Bei Reisen aus Drittländern müssen alle Waren am Zoll deklariert werden, die außerhalb der EU erworben wurden und nicht dem Eigenbedarf dienen. Es ist die darauf entfallende Eingangsabgabe zu zahlen. Diese setzt sich – je nach Ware – zusammen aus Zoll und sonstigen Eingangsabgaben, wie z.B. Einfuhrumsatzsteuer, Tabaksteuer, Biersteuer oder Alkoholsteuer. Bei der Berechnung des Eingangsabgabenbetrages wird grundsätzlich vom Kaufpreis ausgegangen. Bewahren Sie daher Einkaufsbelege oder Rechnungen über die im Ausland gekauften Waren auf. Können Sie den Kaufpreis nicht belegen, so wird von Preisen aus vergleichbaren Einfuhren gekaufter Waren ausgegangen.
Ein Tipp: Bei hochwertigen Waren, die neu aussehen, wie zum Beispiel die Fotoausrüstung, hilft die mitgenommene Originalrechnung bei Problemen mit dem Zoll.

Abgabenfrei sind folgende Waren bei Reisenden über 17 Jahren, die dem Eigenbedarf oder als Geschenk dienen:
• Zigaretten: 200 Stück
• Zigarren: 50 Stück
• Rauchtabak: 250g
• Spirituosen über 22%: 1 Liter
• Wein: 4 Liter

Andere Waren sind bis zu einem Gesamtwert von 300 Euro je Reisenden bzw. 430 Euro für Flugreisende abgabenfrei. Reisende unter 15 Jahren dürfen Waren im Wert von 150 Euro mitbringen. Die Freigrenze gilt pro Reisenden und kann nicht zusammengerechnet werden.

Zollermäßigungen
Die Gebühren für Warenwerte, die über die Freigrenze hinausgehen, richten sich nach dem EU-Zolltarif. Für jede Ware bzw. Warengruppe ist ein eigener Zollsatz vorgesehen. Waren bis zu einem Gesamtwert von 700 Euro werden mit einem Pauschalsatz von 2,5% verzollt. Ausgenommen sind Tabakwaren und Waren, die mit dem Zollsatz „frei“ angegeben sind. Eigene Tarife gelten für Länder, mit welchen eigene Zollpräferenzmaßnahmen abgeschlossen wurden. Dazu gehören zum Beispiel Kroatien oder Tunesien. Es lohnt sich, vor einer Reise bei den zuständigen Botschaften oder Konsulaten nachzufragen. Informationen liefert auch die Website des Bundesministeriums für Finanzen www.bmf.gv.at unter der Rubrik „Zoll“.

Wie ist es mit Bargeld?
Seit 2007 dürfen Reisende innerhalb der EU bzw. die die EU verlassen maximal Barmittel in Höhe von 10.000 Euro mit sich führen. Beträge darüber hinaus müssen bei den Zollbehörden angemeldet werden. Nicht angemeldetes Bargeld, darf von den Zöllnern einbehalten werden.

Achtung: In Drittländern kann es auch eine Begrenzung der Ausfuhr der Landeswährung geben. Z.B. dürfen aus Kroatien 2.000,- Kuna ausgeführt werden. In Thailand 20.000 Baht. In Indien ist die Ausfuhr der Landeswährung generell verboten. Und auch Fremdwährungen dürfen nur bis zu dem bei der Einreise deklarierten Betrag mitgenommen werden.




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