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Schadensersatzforderung in Milliardenhöhe für gezillmerte betriebliche Altersvorsorge ?

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25. April 2007 21:24



Schadensbegrenzung durch VERTRAGSPRÜFUNG und UMSTIEG auf zulässige Verträge


Das noch unveröffentlichte Urteil des LAG München lässt Arbeitgeber aufhorchen. Laut Meldungen diverser Presse vom 24.04., geht das Urteil (15. März 2007 AZ 4 Sa 1152/06) weit über die Urteile des Stuttgarter Arbeitsgerichts aus 2005 hinaus.

Damals musste „lediglich“ Schadensersatz gezahlt werden, weil Arbeitnehmer NICHT über die Inhalte der abgeschlossen Verträge aufgeklärt waren. Diesmal, so die noch unbestätigten Berichte, wusste die Arbeitnehmerin über die Zillmerung Bescheid, da der Versicherungsmakler über alle Nachteile einer vorzeitigen Auflösung informiert hatte.

Der Arbeitgeber haftet den Mitarbeitern für die Zillmerung, auch dann, wenn der Mitarbeiter darüber aufgeklärt wurde.

(Die Zillmerung: Verrechnung der Abschlusskosten zu Beginn des Altersvorsorgevertrages führt dazu, dass zu Beginn keine bzw. erst nach den ersten Jahren Rückkaufswerte entstehen)

Vier Gründe die den Arbeitgeber schadensersatzpflichtig machen, werden angeführt.

Die Entgeltumwandlungsvereinbarung wurde für nichtig bzw. rechtsunwirksam befunden. Eine Rückabwicklung des gesamten Vertrages und seiner Vorteile (gesparte Steuern und Sozialversicherungen obendrauf) wird erforderlich.

Seit der Einführung des Rechtsanspruches auf betriebliche Altersversorgung im Jahr 2002 sollen 2,5 Mio. gezillmerter Verträge abgeschlossen worden sein.

Da das Urteil zur Revision an das BAG zugelassen wurde, ist es noch nicht rechtskräftig.

Was ist zu tun …?

1. Lassen Sie Ihre Verträge prüfen.
2. Erarbeiten Sie ein Konzept zur Umstellung bestehender Verträge.
3. Das Ziel sollte sein, Ihre Mitarbeiter so zustellen, als wenn Sie von Beginn an einen ungezillmerten Tarif gehabt hätten.

Ihr
Michael Rajiv Shah

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