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04. Dezember 2006 16:31
Mit den Verhandlungen über das EU-Budget 2007 bis 2013 kamen auch die TENs und deren Finanzierung wieder in den Blickpunkt der Öffentlichkeit. Denn von den ursprünglich von der Kommission und vom Europäischen Parlament geforderten 21 Milliarden Euro für den Ausbau der Strecken, blieben - aufgrund der Sparpolitik der europäischen Staats- und Regierungschefs - nur 8 Milliarden übrig. Der Haushaltsausschuss des Europäischen Parlaments hat vor kurzem einen mit dem Rat verhandelten Kompromiss über die Verteilungsmodalitäten der Gelder beschlossen. Ich war dabei als Chef-Verhandler für die SPE-Fraktion maßgeblich in den Prozess der Entscheidungsfindung involviert.
Österreich ist von der unzureichenden Höhe der Mittel besonders betroffen, denn durch unser Land führen immerhin sechs der 30 Projekte. Auf der Grundlage der verbleibenden Gelder werden allerdings nur zwei bis drei Projekte nennenswert gefördert werden können. Eines davon ist die Zugstrecke Berlin - Palermo, mit dem Brenner Basistunnel.
Eine gießkannenartige Aufteilung der verbleibenden Mittel auf alle Projekte hätte keinen Sinn ergeben, da dies die notwendige Finanzierung aller Strecken gefährdet hätte. Prioritäre Verkehrsstrecken werden nun 20 Prozent EU-Kofinanzierung erhalten, bei grenzüberschreitenden Abschnitten sind es sogar 30 Prozent. Die spezielle Förderung dieser Teilabschnitte ist von enormer Bedeutung, da ihnen in der nationalen Politik oft nur geringe Bedeutung zukommt und sie einen höheren Koordinierungsaufwand verursachen.
Zusätzliche Förderkriterien - wie etwa der Stand der Bauarbeiten sowie die Ausgewogenheit der Finanzierungsmodelle - werden es ermöglichen, dass die Mittel von Anfang an gezielt dorthin fließen, wo sie nicht nur gebraucht sondern auch sinnvoll verwendet werden. Somit müssen auch Regierungen Verpflichtungen über nationale Kofinanzierungen eingehen.
Dem Europäischen Parlament ist es gelungen, klare Regelungen für die Rückzahlung bereits ausbezahlter Gelder zu vereinbaren, wenn vereinbarte Termine nicht eingehalten werden. Damit kann der notwendige Druck auf die Mitgliedstaaten auch nach der Ausbezahlung der Gelder ausgeübt werden.
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