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04. August 2008 18:09
Die Affäre um Steuerhinterziehung und Datenklau in Liechtenstein weitet sich nunmehr verstärkt aus. Auch Kunden der Liechtensteinischen Landesbank (LLB) werden nun wohl ins Visier der Strafverfolgungsbehörden geraten.
Vom Banker zum Raubkopierer
Dem Landgericht Rostock liegen seit kurzem Belege von 1.850 bisher unbekannte Konten deutscher Steuersünder vor, die offenbar von einem oder mehreren Bankangestellten heimlich kopiert wurden.
Auf den meisten dieser Konten sollen sich Millionenbeträge befinden. Dabei handele es sich hauptsächlich um private Vermögen - also nicht um Stiftungen wie im Fall der Liechtensteinischen LGT Bank - deren Summe sich auf geschätzte drei bis vier Milliarden Euro belaufen soll. Bei deutschen Steuerhinterziehern, die Kunden der ins Visier geratenen Liechtensteinischen Landesbank (LLB) sind oder waren, dürfte nun das große Zittern beginnen.
Wie sicher ist ein Nummernkonto?
Ein Nummernkonto in der Schweiz oder in Liechtenstein zu haben, ist also keine Gewähr dafür, dass dieses anonym ist wie viele Glauben. Im Innenverhältnis müssen Sie sich natürlich gegenüber der Bank legitimieren. Hier entsteht somit ein Systembedingtes Risiko, dass vor allem Bankmitarbeiter diese scheinbar so diskreten Daten veruntreuen. Entweder wird dann die Bank erpresst, die Kunden direkt, oder als neue Möglichkeit können diese Daten dem deutschen Fiskus zum Kauf angeboten werden.
Das Nummernkonto ist ein Mythos
Ein Nummernkonto ist also ein normales Bankkonto oder Wertpapierdepot, bei dem der Name des Bankkunden einfach durch eine Nummer oder durch ein Kennwort ersetzt wird. Eine Nummernbeziehung ist damit nicht anonym und unterscheidet sich weder in rechtlicher noch in steuerlicher Hinsicht von einer normalen Bankbeziehung. Nummernkonten sind auch in Erbschafts- oder Scheidungsangelegenheiten allen anderen Vermögenswerten gleichgestellt.
Kontenabfragen in Deutschland nehmen massiv zu
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Zahl der Kontoabrufe 2007 gegenüber dem Vorjahr um 15 Prozent auf 93.560 erhöht und dabei insgesamt 817.000 Konten gesichtet. 2006 waren es lediglich 665.000 Bankverbindungen.
Die Auswertungen der Kontenabfragen ergaben dabei in zahlreichen Fällen Anhaltspunkte für weitere Ermittlungen der anfragenden Behörden wie Polizei, Zoll oder Staatsanwaltschaft. Diese Abfrage läuft außerhalb der seit April 2005 erlaubten Suche von Finanz- oder Sozialbehörden nach nicht deklarierten Geldern und ist bereits seit April 2003 möglich. Der automatisierte Abruf von Kontoinformationen soll bei der Aufklärung von Steuerstraftaten, Betrug, Geldwäsche und Korruption helfen.
Diskretion JA - Steuerhinterziehung NEIN
Gerade wir Europäer haben ein besonderes Verhältnis zu Privatsphäre und Diskretion. Wir pflanzen hohe Hecken um unsere Gärten, bauen Mauern um unsere Grundstücke und versuchen Einblicke in unsere Intimsphäre wo auch immer möglichst zu vermeiden. Warum machen wir das eigentlich, wir vergraben ja nicht jeden Tag eine Leiche im Garten?
Eben weil wir unsere Privatsphäre schützen möchten und das ist absolut legitim. Es ist auch nicht verboten ein Konto im Ausland zu eröffnen. Aus meiner Sicht ist dies sogar aus Vermögensmanagement-Überlegungen absolut wichtig. Auch im Hinblick auf die Abgeltungsteuer bietet ein Konto im Ausland steuerliche, aber vor allem administratorische und organisatorische Vorteile. Daneben sind Kontoabfragen bei Konten in der Schweiz eben nicht so einfach und willkürlich möglich wie in Deutschland.
Aber vergessen Sie bitte niemals, dass Ihre Grenzüberschreitenden Vermögensmanagementkonzepte immer steuerkonform abgestimmt sein müssen. Ein reines “Nummernkonto” in Liechtenstein - welches nicht deklariert ist in Deutschland - oder eine Anlage im Ausland welche nach dem Zuflussprinzip deklariert werden muss hat keine Zukunft. Die neue lebenslange Steuernummer ist ein weiterer Mosaikstein in diesem System. Es gibt so viele Mittel und Wege zurück in die Steuerehrlichkeit oder hin zu einer steuerkonformen Gestaltung. Nutzen Sie diese!
Die neue Steuernummer für Ihr ganzes Leben
Die Finanzverwaltung führt ab August 2008 eine neue bundeseinheitliche Ordnungskennzahl ein. Das macht Kontrollen deutlich einfacher.
Alle Renten können dann gemeldet werden
Seit dem 1. August startet das Bundeszentralamt für Steuern mit der bundesweiten Versendung der persönlichen Steuer-Identifikationsnummer. Damit wird erstmals jeder bei einem Einwohnermeldeamt registrierte Bürger mit einem unveränderlichen Kennzeichen von Geburt bis zum Tod durch eine staatliche Verwaltung zentral erfasst sein. Das bringt den Fiskus endgültig ins EDV-Zeitalter und vor allem viele neue Kontrollen.
Die Finanzämter sind an der Vergabe nicht beteiligt, sie werden auch nicht von der Mitteilung an die Bürger über die Identifikationsnummer in Kenntnis gesetzt. Es bringt daher also nichts, bei Ihrem Finanzamt nachzufragen.
Was bedeutet diese neue Steuernummer für alle?
Die neue bundeseinheitliche Ordnungskennzahl besteht aus zehn Zahlen und einer Prüfziffer und enthält Namen, Anschrift, Geschlecht, Geburtstag und -ort, Doktorgrad und Künstlernamen. Sie ändert sich nicht mehr, wenn eine Person den Wohnort wechselt. Mit Geburt oder Zuzug erhält jeder Neubürger ebenfalls eine Kennzahl für steuerliche Zwecke. Da auch noch Erbschaftsteuerfälle zu bearbeiten sind, wird sie erst 20 Jahre nach dem Tod gelöscht.
Auch Unternehmer und Freiberufler sind betroffen
Anschließend kommt noch eine Wirtschafts-Identifkationsnummer für Selbstständige, sodass Unternehmer und Freiberufler künftig zwei verschiedene Steuernummern besitzen. Obwohl Säuglinge meist noch keine Einkommensteuer zahlen, erhalten sie faktisch schon mit der Entbindung ihre Steuernummer. Nach Ansicht des Bundesfinanzministeriums ist das nötig, weil ihr Einsatz insbesondere bei Kapitalerträgen frühzeitig in Betracht kommt.
Von der Wiege bis zur Bahre + 20 Jahre
Oft transferieren Eltern Gelder auf ihre minderjährigen Kinder und beantragen zur Vermeidung von Zinsabschlag und ab 2009 Abgeltungsteuer eine Nicht-Veranlagungs-Bescheinigung. Das Ordnungskennzeichen bringt Erleichterungen im elektronischen Lohnsteuerverfahren, aber vor allem neue Kontrollen. Arbeitgeber können sie zur leichteren Übermittlung der Lohnsteuerwerte nutzen, so dass die Tage der guten alten Lohnsteuerkarte endgültig gezählt sind. Da das Bundeszentralamt für Steuern ohnehin eine der führenden Kontrollbehörden ist, kann es die neue Nummer gleich intern einspeisen und nutzen. Das Amt ist nämlich zuständig für die Kontenabrufe und Banken melden hierhin Daten der Freistellungsaufträge.
Auch Auslandskonten sind betroffen
Auch im Rahmen der EU-Zinsrichtlinie ist die Identifikationsnummer schon lange Pflicht, die Banken müssen sie zwingend neben dem Namen speichern. Mangels Vorlage galt das bislang aber noch nicht für deutsche Anleger. Diese müssen ihre zugeteilte Nummer künftig bei ihren ausländischen Kontenverbindungen angeben. Dann klappt es reibungsloser mit den grenzüberschreitenden Kontrollmitteilungen über ausgezahlte Zinsen.
Rentner werden stärker überwacht
Einen wichtigen Auftrag erhielt diese Identifikationsnummer durch das Alterseinkünftegesetz. Die seit 2005 ausgezahlten Beträge müssen Rentenkassen, Versorgungswerke und Lebensversicherungen flächendeckend an den Fiskus melden. Dies geschieht über das neue bundeseinheitliche Ordnungsmerkmal, sodass in Kürze die Meldung gleich für vier Jahre nachgeholt werden kann. Dann sind die Finanzämter auch in der Lage, die möglichen steuerpflichtigen Rentner zur Abgabe einer Erklärung für 2005 bis 2008 aufzufordern. Steuernachzahlungen sowie die Festsetzung von Vorauszahlungen für die Zukunft und im schlimmsten Fall sogar die Einleitung eines Strafverfahrens könnten die Folge sein.
Hoffentlich schützt Unwissenheit ein bisschen vor Strafe
Einen wesentlichen Aspekt müssen Ruheständler beachten, wenn sie anlässlich der neuen Kontrollmeldungen in die Steuerpflicht rutschen. Über die eingereichten Daten kommen auch Nebeneinkünfte wie Zinsen, Dividende oder Mieten auf den Tisch der Finanzbeamten. Die Nachfrage nach entsprechenden Einnahmen in vergangenen Jahren und Gründe für deren Verschweigen sind da vorprogrammiert. Das kann im schlimmsten Fall sogar zur Einleitung eines Strafverfahrens führen. Die Verjährungsfrist beträgt bei Steuerhinterziehung zehn Jahre, so dass die Behörden in gravierenden Fällen noch tief in die Vergangenheit einsteigen werden. Dabei werden die Beamten aber erst einmal prüfen, ob eher aus Unwissenheit bislang keine Steuererklärung eingereicht und aus diesem Grund keine Abgaben gezahlt wurden.
Sozialträger müssen Daten über die gewährte steuerfreie Leistungen per Datenfernübertragung übermitteln. Hierbei hilft die neue Identifikationsnummer, denn dadurch lassen sich die Mitteilungen eindeutig zuordnen und können zielgerichtet automatisiert für den Progressionsvorbehalt ausgewertet werden. Dann erhöht beispielsweise das derzeit oft nicht deklarierte Mutterschaftsgeld den Steuersatz für das übrige Einkommen und auch das vom Ehepartner.
Mein Fazit
Ich kenne diese Nummernbindung von Menschen an Identifikationsmerkmale beispielsweise aus Spanien. Wenn Sie hier eine Gasflasche kaufen oder ein Auto ummelden, müssen Sie schon Ihre Nummer angeben. Auch in Deutschland werden zukünftig immer mehr Vorgänge an diese Nummer geknüpft werden. Sie als Mensch werden dadurch transparenter. Ob unsere Gesellschaft dadurch sicherer und gerechter wird, wage ich aber zu bezweifeln.
Ihr
Markus Miller

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