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Steuerhinterziehungsskandal: Heiligt der Zweck alle Mittel?

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18. Februar 2008 11:32

Liebe be24.at-Leser!

Beim Lesen der heutigen Tageszeitungen stieß ich auf einen interessanten neuen Aspekt im Zusammenhang mit dem Steuerhinterziehungsskandal rund um den deutschen Ex-Postchef Zumwinkel. Die Fakten sprechen bekanntlich stark gegen ihn: er soll Steuern in Millionenhöhe am deutschen Fiskus vorbeigeschleust und über Stiftungen der LGT Liechtenstein "steuerschonende" Gewinne erwirtschaftet haben. Durch seinen Rücktritt vergangene Woche sowie aufgrund der Aussagen des deutschen Finanzministers Steinbrück wurde auch publik, dass Zumwinkel bereits gestanden hat.

Mit heute sollen in ganz Deutschland Steuerfahnder bei mehr als 100 vermögenden Privatpersonen Hausdurchsuchungen vornehmen, wie es heisst. Der Fall Zumwinkel wird also kein Einzelfall bleiben, vielmehr ist mit weiteren Treffern der Steuerfahnder zu rechnen. Ermöglicht wurde all dies pikanterweise durch eine Daten-DVD, die ein Ex-Mitarbeiter der LGT Leichtenstein, die sich im Beistz der Fürstenfamilie von Liechtenstein befindet. Auf diesem Datenträger sollen sich hunderte Kundendaten inklusive Kontoinformationen und Bewegungen befinden, wie es heisst. Wie aber kamen die deutschen Behörden eigentlich an diese Daten, die bekannterweise im Fürstentum wie ein Augapfel behütet und vom Bankgeheimnis geschützt werden?

Kurz gesagt: die deutschen Behörden haben tief in die Tashce gegriffen und die Daten um kolportierte 4 Mio. Euro von jenem Ex-Bankmitarbeiter erworben haben. Mehr als bedenklich aus meiner Sicht, kann man denn nun vortrefflich darüber streiten, ob der Zweck alle Mittel heiligt...sind die Daten wirklich gegen die Steuersünder verwertbar? Wurden sie nicht selbst durch eine gerichtlich strafbare Handlung erlangt und sind damit nicht als Beweismittel zugelassen? Kann der Kauf der Daten durch das deutsche Finanzministerium den Straftatbestand der Hehlerei (§ 259 dt. StGB) erfüllen? Auf diese Position zieht sich jedenfalls Zumwinkels Steuerberatungskanzlei zurück, die dem deutschen Fiskus entgegenhält, die Daten seien damit nicht verwertbar.

Abseits der rechtlichen Fragen, ob es sich um eine Original-Bank-DVD handelt - somit eine "fremde Sache" im Sinne des Gesetzes, die grundsätzlich Hehlerei-fähig wäre - oder ob der Ex-Mitarbeiter die Daten auf eine "eigene DVD" gebrannt habe, muss die Frage erlaubt sein, was der Staat alles tun darf, um Beweismaterial zu erlangen? Was kommt als nächstes? Kopfgeldprämie für Hinweise zu Kapitalverbrechen? Ist es wirklich nur eine Frage einer klaren Rechnung, ob sich x Millionen für den Kauf von Daten über xyz-Millionen hinterzogene Steuern vertreten lassen?

Ihr Christoph Moser






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