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24. Jänner 2008 09:07
EU-Richtlinien gibt es viele. Für die Umsetzung ist der Mitgliedstaat verantwortlich, für die Einhaltung und Kontrolle die EU-Kommission. Wenn weder die Umsetzung, noch die Kontrolle ordnungsgemäß geschehen, kann das zu äußerst unangenehmen Folgen für die Verbraucher führen. Konkretes Beispiel: der Fall AMIS. Mehr als 16.000 Kunden aus ganz Europa, vor allem aber aus Deutschland, Österreich und den neuen Mitgliedstaaten erhofften sich hohe Gewinne ihrer Anlagen und - nachdem diese ausblieben und der Konzern AMIS in Konkurs gehen musste - zumindest die 20.000 Euro, die ihnen nach der europäischen Anlegerentschädigungsrichtlinie zustünden. Doch auch diese blieben aus.
Drei der geschädigten Kunden wandten sich danach mit einer Petition an das Europäische Parlament und an die EU-Kommission, um prüfen zu lassen, ob die Umsetzung der Richtlinie in Österreich zufrieden stellend geschehen ist. In einer ersten Stellungnahme kam die EU-Kommission zu dem Schluss, dass alles richtig verlaufen ist.
Allerdings ergeben sich aus der spezifischen Gesetzeslage in Österreich noch weitere offene Fragen, die es zu behandeln gilt. Das österreichische Recht unterscheidet zwischen zwei Formen von Wertpapierfirmen. Einerseits Firmen, die Gelder und Instrumente von Kunden halten dürfen. Diese sind zur Sicherstellung der Summe von mindestens 20.000 Euro pro Kunden verpflichtet. Wertpapierfirmen allerdings, denen dies nicht gestattet ist und die nur Vermögensberatungen oder Wertpapierverwaltungen anbieten, unterliegen der Sicherungsregelung nicht. Die EU-Kommission wird nun prüfen, ob die Ausnahmen für die zweite Gruppe tatsächlich mit europäischem Recht vereinbar sind. Sollte sie zu dem Schluss kommen, dass dies nicht der Fall ist, kann sie ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten.
Für die Amis Kläger heißt es also weiter warten. Unverständlicherweise wie ich meine. Mehrere Facetten sollten den Fall eigentlich beschleunigen und die Kläger zu ihrem Recht kommen lassen. Zunächst ist die Bedeutung des Falles eine große: 16.000 Kunden, die insgesamt rund 120 - 150 Millionen Euro investierten haben, haben durchaus ein Anrecht auf rasche Behandlung. Zweitens handelt es sich um einen europäischen Fall, denn die Kunden kamen aus verschiedenen Mitgliedstaaten. Ziel der oben genannten Richtlinie war die verstärkte Schaffung eines europäischen Kapitalmarktes, der auf dem Vertrauen der Kunden aufgebaut ist. Das Vertrauen kann aber nur gegeben sein, wenn die Nationalstaaten ihrer Aufgabe nachkommen und den Schutz der Bürger sicherstellen. Die EU-Kommission hat als Wächterin der europäischen Gesetze die Pflicht, die Umsetzung genau zu prüfen.
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