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Bankenaufsicht fundamental reformieren

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19. September 2006 09:35

Während der letzten Monate wurden verschiedene Bankenskandale bekannt. Auch in den Jahren davor kam es immer wieder zu Bankpleiten. In allen Fällen erwies sich das österreichische System der Bankenaufsicht als unzureichend. Die Innenrevision ist in vielen Fällen schlecht ausgeprägt und hat zudem zu wenig Berichtspflichten, die Aufsichtsräte sind oft zu wenig qualifiziert, die FMA hat zu wenig Personal, um ihre Aufgaben adäquat durchzuführen.

Eine zentrale Schwachstelle in der österreichischen Systematik der Bankenaufsicht bilden aber die Bankprüfer. Da diese von den Eigentümern der Bank bestellt werden haben sie einen Anreiz weniger kritische Berichte zu erstellen. Eine externe Rotation, also der Tausch von Bankprüfern und Prüfgesellschaften nach mehrjährigen Intervallen, würde einerseits zu mehr Unabhängigkeit der bestehenden Bankprüfer von den auftraggebenden Banken und andererseits zu verschärften Prüfungen durch die jeweils neuen Bankprüfer führen.

Die Grünen wollen daher die Bankenaufsicht fundamental reformieren:

+ Bankprüfer sollen alle 5 Jahre extern rotieren müssen
+ die interne Revision soll eine Berichtspflicht gegenüber dem gesamten Aufsichtsrat haben
+ das gesetzeskonforme Bestehen und Funktionieren der internen Revision gemäss §42 BWG muss regelmässig durch die FMA überprüft werden
+ für die Bestellung von Aufsichtsräten von Kreditinstituten soll ein „Fit and Proper Test“ durch die FMA durchgeführt werden + es bedarf schärferer und zeitnäherer Informationspflichten der Bankprüfer gegenüber der FMA und eine strenge Vorgehensweise gegen Bankprüfer, die ihrer Berichtspflicht gegenüber dem Unternehmen und der Aufsicht nicht nachkommen, bis hin zum Ausschluss von der Bankprüfung
+ der Strafrahmen bei Verletzung der Berichtspflicht des Bankprüfers muss massiv erhöht werden
+ der Personalstock der FMA muss quantitativ und qualitativ verbessert werden, damit diese ihre Rolle als unabhängige und weisungsfreie Bankenaufsicht ausüben kann
+ wichtig sind vor allem Follow-up-Prüfungen der FMA bei bereits vorliegenden kritischen Berichten und die Möglichkeit der FMA Stiftungskonstrukte zu durchleuchten
+ letztlich müssen für Staatskommissäre gesetzliche Mindeststandards bezüglich Qualifizierung, Erfahrung im bankrelevanten Bereich und fachlicher Weiterbildung eingeführt werden.





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